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   OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11   

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OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,58055)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,58055)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,58055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert in WEG-Sachen: "Hamburger Formel" anzuwenden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 17.06.2010 - 9 W 34/10

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über die

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
    Deshalb kann grundsätzlich der "Hamburger Formel" (OLG Hamburg v. 17.06.2010, 9 W 34/10 = ZMR 2010, 873) nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen gefolgt werden.

    Im Sinne einer einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung folgt der Senat dem OLG Hamburg (v. 17.06.2010, 9 W 34/10 = ZMR 2010, 873), das das Interesse mit 25% dieses Betrages bestimmt, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für einen höheren oder niedrigeren Ansatz vorliegen.

  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
    Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.; Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 547 Rn. 14).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
    Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.; Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 547 Rn. 14).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2009 - 14 T 2103/09

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Gesamtinteresse bei Anfechtung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
    Dabei überzeugt die Überlegung des Landgerichtes (unter Bezugnahme auf das LG Nürnberg-Fürth v. 23.03.2009, 14 T 2103/09 unter Rz. 13 = ZMR 2009, 555), dass der Kläger in der Regel nicht davon ausgehen wird, überhaupt keine Betriebskostenanteile aus der Jahresrechnung tragen zu müssen.
  • OLG Koblenz, 04.05.2009 - 5 W 288/09

    Streitwert im Verfahren nach dem WEG

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11
    Deshalb ist der Streitwert auf diesen Betrag begrenzt (siehe hierzu auch schon Senat v. 04.05.2009, 5 W 288/09 = WuM 2010, 321 = ZMR 2010, 305 unter Rz. 17).
  • KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13

    Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

    a) Teilweise wird vertreten, dieser sei mit pauschal 20-25% des Nennbetrags des angefochtenen Beschlussgegenstand zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. März 2012 - 5 W 32/11 -, Rn. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 13 W 38/12 -, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 W 21/11 -, Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 W 54/10 -, Rn. 25; LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 19 T 127/11 -, Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14

    Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung

    Soweit das Beschwerdegericht ein Ermessen auszuüben hatte, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden ist, insbesondere es überhaupt ausgeübt wurde und alle wesentlichen Gesichtspunkt in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise einbezogen wurden (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.1.2011 - 5 W 21/11 - Rn. 4, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14

    Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans

    Soweit das Beschwerdegericht ein Ermessen auszuüben hatte, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde und ob hierbei die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen wurden (Niedenführ, WEG, 10. Aufl., GKG, § 49 a Rn. 65; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2011, 5 W 21/11, Rn. 4 m. w. N., juris).
  • LG Hamburg, 18.10.2016 - 318 T 39/16

    Wohnungseigentumssache: Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die

    Die Auffassung der Kammer wird durch das Hanseatische OLG (Beschluss vom 17.06.2010 - 9 W 34/10, ZMR 2010, 873), das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.01.2011 - 5 W 21/11, ZMR 2012, 457) und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 04.07.2014 - I-18 W 53/12, ZWE 2015, 99) gestützt (zustimmend auch Dötsch, IMR 2016, 41).
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